Weitere Infos zu Qualitätssicherung

 

  • Baubegleitung: Sehr viele Baumängel resultieren weniger aus Mangel an Fachkompetenz als vielmehr aus fehlender Kommunikation. Solche Mängel sind unnötig und lassen sich durch fachkundige Baubegleitung ausschließen. Der baubegleitende Sachverständige stellt die Kommunikation zwischen den Bauausführenden sicher und erstattet Meldung, sobald sich Mängel anbahnen. Er hat kein Interventionsrecht, sondern er bleibt in der Position des Beraters.

  • Leistungsüberwachung: Die weitergehende Form der Baubegleitung. Der Sachverständige erhält vertragliche Interventionspflicht, wenn der Bauablauf gestört ist bzw. wenn Mängel auftreten oder sich anbahnen.

  • Bauabnahme: Die Abnahme der fertigen Bauleistung ist ein wichtiger Schritt mit erheblichen Konsequenzen. Aus diesem Grunde sollte jeder, der nicht über ausreichende Sachkunde hinsichtlich der abzunehmenden Sache verfügt, die Hinzuziehung eines sachverständigen Begleiters in Erwägung ziehen. Auch die Bauausführenden wissen um die Bedeutung der Abnahme - tendenziell wirkt sich die Ankündigung einer sachverständigen Bauabnahme deshalb positiv auf das Leistungsergebnis aus.

  • Sonstige Qualitätssicherung: Die vorgenannten Maßnahmen sind bereits existenzielle Qualitätssicherungs-Maßnahmen. Weitere Maßnahmen sind einzelfallbezogen möglich und werden von mir gemeinsam mit dem Auftraggeber definiert. Es gilt: Unterlassene Qualitätssicherung ist teurer als die teuerste Qualitätssicherung.



 

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Stand: 01.02.2012; Statistik