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Weitere
Infos zu
Qualitätssicherung
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Baubegleitung: Sehr viele Baumängel resultieren
weniger aus Mangel an Fachkompetenz als vielmehr aus fehlender
Kommunikation. Solche Mängel sind unnötig und lassen sich durch
fachkundige Baubegleitung ausschließen. Der baubegleitende Sachverständige
stellt die Kommunikation zwischen den Bauausführenden sicher und erstattet
Meldung, sobald sich Mängel anbahnen. Er hat kein Interventionsrecht,
sondern er bleibt in der Position des Beraters.
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Leistungsüberwachung: Die weitergehende Form der
Baubegleitung. Der Sachverständige erhält vertragliche
Interventionspflicht, wenn der Bauablauf gestört ist bzw. wenn Mängel
auftreten oder sich anbahnen.
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Bauabnahme: Die Abnahme der fertigen Bauleistung
ist ein wichtiger Schritt mit erheblichen Konsequenzen. Aus diesem Grunde
sollte jeder, der nicht über ausreichende Sachkunde hinsichtlich der
abzunehmenden Sache verfügt, die Hinzuziehung eines sachverständigen
Begleiters in Erwägung ziehen. Auch die Bauausführenden wissen um die
Bedeutung der Abnahme - tendenziell wirkt sich die Ankündigung einer
sachverständigen Bauabnahme deshalb positiv auf das Leistungsergebnis aus.
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Sonstige Qualitätssicherung: Die vorgenannten Maßnahmen
sind bereits existenzielle Qualitätssicherungs-Maßnahmen. Weitere
Maßnahmen sind einzelfallbezogen möglich und werden von mir gemeinsam mit
dem Auftraggeber definiert. Es gilt: Unterlassene Qualitätssicherung ist
teurer als die teuerste Qualitätssicherung.
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