Weitere Infos zu Planung

 

  • Ausschreibung: Ein hoher Anteil der Baumängel geht auf Versäumnisse in der Planung bei Erstellen der Leistungsbeschreibung zurück. Es gilt der Grundsatz: Fehlende oder mangelhafte Leistungsbeschreibung führt selten zu mangelfreier Bauleistung. Ein Sachverständiger kann, wenn er eben früh genug hinzugezogen wird, durch sachkundige Unterstützung der Ausschreibung die Leistungserstellung der Bauausführenden in die richtige Richtung bringen. Der Sachverständige soll dabei den Gesamtplaner (Architekt) nicht ersetzen, sondern ihn als Spezialist unterstützen. Denn es ist unbestritten, dass der Gesamtplaner als Generalist und Koordinator nicht den vollständigen fachlichen Überblick in jedem einzelnen Gewerk haben kann.

  • Sanierungsplanung: Für Sanierungen gilt das im vorigen Abschnitt dargestellte in verschärfter Form, denn Sanierungen sind häufig schwieriger zu planen (und auszuführen) als Neubaumaßnahmen oder dem Neubau vergleichbare Maßnahmen.



 

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Stand: 01.02.2012; Statistik