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Weitere Infos zu
Planung
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Ausschreibung: Ein hoher Anteil der Baumängel
geht auf Versäumnisse in der Planung bei Erstellen der
Leistungsbeschreibung zurück. Es gilt der Grundsatz: Fehlende oder
mangelhafte Leistungsbeschreibung führt selten zu mangelfreier
Bauleistung. Ein Sachverständiger kann, wenn er eben früh genug
hinzugezogen wird, durch sachkundige Unterstützung der Ausschreibung die Leistungserstellung
der Bauausführenden in die richtige Richtung bringen. Der Sachverständige
soll dabei den Gesamtplaner (Architekt) nicht ersetzen, sondern ihn als
Spezialist unterstützen. Denn es ist unbestritten, dass der Gesamtplaner
als Generalist und Koordinator nicht den vollständigen fachlichen
Überblick in jedem einzelnen Gewerk haben kann.
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Sanierungsplanung: Für Sanierungen gilt das im
vorigen Abschnitt dargestellte in verschärfter Form, denn Sanierungen sind
häufig schwieriger zu planen (und auszuführen) als
Neubaumaßnahmen oder dem Neubau vergleichbare Maßnahmen.
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