Ausführlichere Infos zu Kosten

 

Kostensätze (gelten nicht für Dozenten-/Trainerleistungen)

  • Zeit: Der Verrechnungssatz je aufgewendete Stunde (69,- bzw 78,- Euro) gilt zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Für außergewöhnlich schwierige bzw. gefahrenträchtige Aufgaben werden Honorarsätze im Einzelfall ausgehandelt. Es wird viertelstundengenau abgerechnet: 1 Stunde und 15 Minuten werden als 1,25 Stunden abgerechnet, es gibt kein Aufrunden auf halbe oder volle Stunden.
    Der Klarheit halber: Aufgewendete Zeit bedeutet, dass nicht nur die Zeit am Objekt oder die Zeit der reinen Gutachtenerstellung berücksichtigt wird, sondern alle im Rahmen des Auftrags aufgewendete Zeit, etwa Fahrtzeit, Vorbereitungszeit, Aktenstudium, Recherche usw.

  • Kilometerpauschale: Der Verrechnungssatz je gefahrenem Kilometer beträgt 0,80 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer.

 

Ansonsten gilt: Bei mir gibt es keine Büropauschale, keine vorher nicht ausdrücklich vereinbarten Kosten für Kopien, Fotos, Messtechnik u.Ä., keine nicht nachvollziehbaren Tagessätze. Wenn im Einzelfall zusätzlicher Aufwand erforderlich erscheint (etwa für ungewöhnliche Anzahl von Ausdrucken, aufwendige Messungen, Hilfskräfte oder die Hinzuziehung von Sonderfachleuten), dann werden Sie vorher gefragt, ob Sie diesen Aufwand investieren wollen oder nicht.

 

 

Initialberatung mit Pauschale

Häufig (und verständlicherweise) will der Auftraggeber zunächst sondieren, welches Problem er denn nun eigentlich hat und was der Sachverständige für ihn tun kann. Speziell für diesen Fall biete ich eine Ortsbegehung mit anschließender mündlicher Schilderung des ersten Eindrucks an. Diese "erste Richtung" dient dem Auftraggeber als Hilfe, ob er nun eine weitergehende Leistung wünscht und wenn ja, welche.

Die Honorarpauschale bewegt sich je nach Fallkonstellation zwischen 90,- und 180,- Euro (ausgehend von einem reduzierten Stundensatz von 60,- €) zzgl. 19% Mehrwertsteuer und zzgl. Kilometerpauschale (siehe oben). Es ist keine schriftliche Stellungnahme o.ä. enthalten. 
Die mündliche Schilderung des ersten Eindrucks ersetzt natürlich niemals ein schriftliches Gutachten oder eine schriftliche Stellungnahme und sie bleibt stets rechtlich unverbindlich.

 

 

Zuständigkeitsprüfung stets kostenlos

Wenn ich bei einer Initialberatung feststelle, dass ich nicht der richtige Ansprechpartner bin, dann kosten meine Bemühungen selbstverständlich nichts. Dies kann z.B. passieren, wenn ich in der anstehenden Sache nicht fachkundig bin - und das kommt durchaus vor.

 

 

Honorarpauschale

Oft ist die Vereinbarung einer Honorarpauschale möglich und sinnvoll. Voraussetzung: Der Aufwand ist absehbar.
Beispiele:

  • Energieberatung

  • Energieausweis

  • Blower-Door-Test

  • Begleitung einer Abnahme

  • Privatgutachten

 

 

Zur Kostentransparenz

Häufig wird dort, wo ein Sachverständiger nötig wäre, keiner beauftragt, weil man die Kosten fürchtet. Dies ist mir bekannt und Anlass, alle meine Leistungen so kostentransparent wie möglich anzubieten. Meine diesbezüglichen Grundsätze lauten:

  1. Honorar = aufgewendete Zeit + gefahrene Kilometer. Keine weiteren Kosten für Ausdrucke, Fotos, Kopien o.ä.

  2. Honorarpauschale: Wenn gewünscht und irgendwie möglich, vereinbare ich mit dem Auftraggeber ein Fixhonorar. Dies ist insbesondere in der Energieberatung oftmals sinnvoll.

  3. Kostengrenze vorab vereinbaren: Ich nenne Ihnen (außerhalb eines Fixhonorarvertrags) gerne eine verbindliche Kostengrenze, die ohne besonderen Grund und ohne Ihre ausdrückliche Erweiterung des Auftrags nicht überschritten wird.



 

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Stand: 01.02.2012; Statistik