Ausführlichere Infos zu KostenKostensätze (gelten nicht für Dozenten-/Trainerleistungen)
Ansonsten gilt: Bei mir gibt es keine Büropauschale, keine vorher nicht ausdrücklich vereinbarten Kosten für Kopien, Fotos, Messtechnik u.Ä., keine nicht nachvollziehbaren Tagessätze. Wenn im Einzelfall zusätzlicher Aufwand erforderlich erscheint (etwa für ungewöhnliche Anzahl von Ausdrucken, aufwendige Messungen, Hilfskräfte oder die Hinzuziehung von Sonderfachleuten), dann werden Sie vorher gefragt, ob Sie diesen Aufwand investieren wollen oder nicht.
Initialberatung mit Pauschale Häufig (und verständlicherweise) will der Auftraggeber zunächst sondieren, welches Problem er denn nun eigentlich hat und was der Sachverständige für ihn tun kann. Speziell für diesen Fall biete ich eine Ortsbegehung mit anschließender mündlicher Schilderung des ersten Eindrucks an. Diese "erste Richtung" dient dem Auftraggeber als Hilfe, ob er nun eine weitergehende Leistung wünscht und wenn ja, welche.
Die Honorarpauschale
bewegt sich je nach Fallkonstellation zwischen 90,- und 180,- Euro
(ausgehend von einem reduzierten Stundensatz von 60,- €)
zzgl. 19%
Mehrwertsteuer und zzgl. Kilometerpauschale (siehe oben).
Es ist keine schriftliche Stellungnahme o.ä.
enthalten.
Zuständigkeitsprüfung stets kostenlos Wenn ich bei einer Initialberatung feststelle, dass ich nicht der richtige Ansprechpartner bin, dann kosten meine Bemühungen selbstverständlich nichts. Dies kann z.B. passieren, wenn ich in der anstehenden Sache nicht fachkundig bin - und das kommt durchaus vor.
Honorarpauschale
Oft ist die Vereinbarung einer Honorarpauschale
möglich und sinnvoll. Voraussetzung: Der Aufwand ist absehbar.
Zur KostentransparenzHäufig wird dort, wo ein Sachverständiger nötig wäre, keiner beauftragt, weil man die Kosten fürchtet. Dies ist mir bekannt und Anlass, alle meine Leistungen so kostentransparent wie möglich anzubieten. Meine diesbezüglichen Grundsätze lauten:
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