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Weitere
Infos zu Gutachten
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Privatgutachten: Gutachten im Auftrag einer
Partei. Hilfreich, um einen Sachverhalt zu prüfen, bevor es zum Streit
kommt.
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Gutachterliche Stellungnahme: Häufig reicht zur
Orientierung eine "gutachterliche Stellungnahme" statt eines regelrechten
und umfassenden Gutachtens.
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Schiedsgutachten: Gutachten im Auftrag aller
beteiligten Parteien. Dient der außergerichtlichen Einigung und spart
dadurch Kosten in erheblichem Umfang. Der Schiedsspruch des Gutachters ist
rechtsverbindlich.
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Gerichtsgutachten: Gutachten im Auftrag eines
Gerichts. Das Gutachten dient dem Gericht (technische Laien) als Hilfe bei
der Beurteilung technischer Zusammenhänge.
Keine Gefälligkeitsgutachten
Ein Sachverständiger soll sich u.a. durch
herausragende Fachkunde, durch Glaubwürdigkeit und durch Unabhängigkeit
auszeichnen. Dies setzt voraus, dass er sich dauerhaft keiner unzulässigen
Interessenvertretung oder gar Vorteilsannahme schuldig macht. Dies gilt
auch, wenn er einseitig von einer Partei beauftragt wird. Hält er sich
nicht daran, so ist über kurz oder lang sein Ruf ruiniert - und obendrein
drohen ihm zurecht Schadensersatzforderungen.
Ich
für meinen Teil halte mich an diesen "Ehrenkodex" - deshalb lehne ich
Aufträge, welche mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar sind, ab.
Hinweise am Rande
Allen Gutachten sind zwei Dinge gemein:
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Ein Gutachten (mit Ausnahme des
Schiedsgutachtens) behandelt niemals Rechtsfragen. Es kann und darf nur
Fragen aus dem Fachgebiet des Gutachters behandeln. Es ist stets Sache von
Juristen, die im Gutachten gewonnenen Erkenntnisse rechtlich zu würdigen.
(Oder es ist Sache der Parteien, auf Grundlage der im Gutachten gewonnenen
Erkenntnisse sich ohne Hinzuziehung von Juristen zu einigen.)
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Entscheidend für die Qualität eines Gutachtens
ist (neben der Sachkunde des Gutachters und dessen Fähigkeit zur
Erstellung von Gutachten) die Eindeutigkeit der Fragestellung. Sie als
Auftraggeber sind also gefragt, dem Gutachter genau zu sagen, was Sie von
ihm wollen. Der Gutachter hilft Ihnen natürlich gerne bei der Formulierung
der eindeutigen Frage. Sie als Auftraggeber sollen am Ende auch wirklich
mit der Leistung des Gutachters zufrieden sein und sich nicht fragen
müssen: "Was soll ich denn nun damit anfangen?"
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