Weitere Infos zu Gutachten

 

  • Privatgutachten: Gutachten im Auftrag einer Partei. Hilfreich, um einen Sachverhalt zu prüfen, bevor es zum Streit kommt.

  • Gutachterliche Stellungnahme: Häufig reicht zur Orientierung eine "gutachterliche Stellungnahme" statt eines regelrechten und umfassenden Gutachtens.

  • Schiedsgutachten: Gutachten im Auftrag aller beteiligten Parteien. Dient der außergerichtlichen Einigung und spart dadurch Kosten in erheblichem Umfang. Der Schiedsspruch des Gutachters ist rechtsverbindlich.

  • Gerichtsgutachten: Gutachten im Auftrag eines Gerichts. Das Gutachten dient dem Gericht (technische Laien) als Hilfe bei der Beurteilung technischer Zusammenhänge.

 

 

Keine Gefälligkeitsgutachten

Ein Sachverständiger soll sich u.a. durch herausragende Fachkunde, durch Glaubwürdigkeit und durch Unabhängigkeit auszeichnen. Dies setzt voraus, dass er sich dauerhaft keiner unzulässigen Interessenvertretung oder gar Vorteilsannahme schuldig macht. Dies gilt auch, wenn er einseitig von einer Partei beauftragt wird. Hält er sich nicht daran, so ist über kurz oder lang sein Ruf ruiniert - und obendrein drohen ihm zurecht Schadensersatzforderungen.

Ich für meinen Teil halte mich an diesen "Ehrenkodex" - deshalb lehne ich Aufträge, welche mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar sind, ab.

 

 

Hinweise am Rande

Allen Gutachten sind zwei Dinge gemein:

  1. Ein Gutachten (mit Ausnahme des Schiedsgutachtens) behandelt niemals Rechtsfragen. Es kann und darf nur Fragen aus dem Fachgebiet des Gutachters behandeln. Es ist stets Sache von Juristen, die im Gutachten gewonnenen Erkenntnisse rechtlich zu würdigen. (Oder es ist Sache der Parteien, auf Grundlage der im Gutachten gewonnenen Erkenntnisse sich ohne Hinzuziehung von Juristen zu einigen.)

  2. Entscheidend für die Qualität eines Gutachtens ist (neben der Sachkunde des Gutachters und dessen Fähigkeit zur Erstellung von Gutachten) die Eindeutigkeit der Fragestellung. Sie als Auftraggeber sind also gefragt, dem Gutachter genau zu sagen, was Sie von ihm wollen. Der Gutachter hilft Ihnen natürlich gerne bei der Formulierung der eindeutigen Frage. Sie als Auftraggeber sollen am Ende auch wirklich mit der Leistung des Gutachters zufrieden sein und sich nicht fragen müssen: "Was soll ich denn nun damit anfangen?"



 

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Stand: 10.07.2010; Statistik