Weitere Infos zu Energieberatung und energetischen Nachweisen

 

EnEV-, dena- und BAFA-Kriterien erfüllt: Ich erfülle als Energieberater die Kriterien der Energieeinsparverordnung (EnEV), der Deutschen Energie-Agentur (dena), des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Beraternummer 125021) und der Kfw-Beraterbörse KMU. Mein Tätigkeitsfeld umfasst:

 

  • Energieberatung: Bei der klassischen Energieberatung dreht sich alles um die Frage: "Wie kann der Energieverbrauch des Gebäudes wirtschaftlich sinnvoll reduziert werden?". Die Frage lässt sich selten mit einem Satz beantworten, sondern erfordert genaue Planung und ein ganzheitliches Konzept. Dieses berücksichtigt mindestens die Gebäudekonstruktion, die Bauteile, die Anlagentechnik und die Nutzeranforderungen. Ganz wichtig ist es, neben der Energieeinsparung die bauphysikalische Funktionsfähigkeit der Bauteile und des Gebäudes insgesamt im Auge zu behalten. Niemand möchte die Reduzierung der Heizkosten etwa mit Schimmelproblemen bezahlen.
    Eine professionelle Energieberatung mit ganzheitlichem Ansatz ist dem spontanen, unkoordinierten und häppchenweisen Sanieren unbedingt vorzuziehen. Sie ist ihr Geld immer wert.
    Das BAFA fördert die Energieberatung im Rahmen der so genannten "Vor-Ort-Beratung". Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Energieausweis: Nach EnEV (Energieeinsparverordnung) ist für Neubauten generell und für Altbauten im Falle von Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis (Energiepass) auszustellen. Für Sanierungsvorhaben ist in besonderen Fällen ebenfalls ein solcher Ausweis obligatorisch.

  • Energetische Nachweise nach KfW: Für energetische Sanierungen werden zahlreiche Förderungen angeboten, darunter von der KfW-Förderbank (www.kfw.de). In der Regel wird ein Nachweis über die Wirkung der energetischen Sanierung verlangt. Der Nachweis muss grundsätzlich von einem geeigneten Sachverständigen geführt werden. Als Bauingenieur mit einschlägiger Berufserfahrung und Zusatzausbildung zum Fachingenieur für Energieeffizienz gehöre ich zum Kreise der geeigneten Sachverständigen.

  • Gebäude-Thermografie (in Kooperation mit Partnerfirma): Thermografie macht thermische Schwachstellen (Wärmebrücken) sichtbar. Diese bedingen Wärmeverluste und unter Umständen Tauwasser- und Schimmelgefahr. In Kooperation mit einem zertifizierten Thermografen habe ich Zugriff auf eine hochauflösende Wärmebildkamera (640x480 Pixel thermische Auflösung).

  • Luftdichtheitsprüfung von Gebäuden (Blower-Door-Test): Ein Kubikmeter Luft wiegt rund 1,25 kg. Ein Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche beinhaltet etwa 300 Kubikmeter Luft, das sind 375 kg. Um diese 375 kg Luft im Winter von Null auf 20 °C zu erwärmen, ist die gleiche Energiemenge erforderlich, die beim Erhitzen von 20 l Wasser von 10 auf 100 °C (Siedepunkt) benötigt wird. Deshalb sollte ein Gebäude luftdicht sein - wobei gleichzeitig auf ausreichenden Luftwechsel zu achten ist. Letzterer darf aber nicht dem Zufall überlassen werden. Lecks in der Gebäudehülle können überdies zu Feuchteschäden in der Konstruktion führen. Deshalb ist die Luftdichtheitsprüfung eine der wichtigsten Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bauwesen - bei Neubauten und Sanierungen gleichermaßen.



 

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Stand: 10.07.2010; Statistik